§ 1 Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Kalenderjahr € 50,- für natürliche Personen und € 100,- für institutionelle Mitglieder.
§ 2 Ehe- oder eingetragene Lebenspartner und -partnerinnen eines Mitglieds, Auszubildende und Studierende zahlen einen reduzierten Mitgliedsbeitrag von € 20,-.
§ 3 Natürliche Personen, die dem Verein in der zweiten Hälfte eines Jahres beitreten, zahlen im ersten Jahr einen reduzierten Mitgliedsbeitrag von € 20,-.
§ 4 Minderjährige Mitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
§ 5 Der Vorstand darf beschließen, dass für bestimmte Mitglieder Beiträge gesenkt oder erlassen werden.
(Von der Mitgliederversammlung am 20.09.2018 beschlossen)