Spenden

Der Ökumenisches Stundengebet e. V. dient dem gemeinnützigen Zweck „Förderung der Religion“ (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. (n) 2 AO). Spenden und Mitgliedsbeiträge können daher lt. Freistellungsbescheid des Finanzamts Lohr am Main, StNr. 231/110/10463, vom 10.08.2018 steuerlich geltend gemacht werden.

KD-Bank eG
IBAN DE19 3506 0190 1800 1790 13
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