Rechtliches

Man findet ein paar schöne Lieder, Psalmen und Texte, kopiert oder scannt sie, fügt sie zu einer kleinen Ordnung zusammen – fertig ist das Heft für das wöchentliche Abendlob in der eigenen Gemeinde … Wenn es nur so einfach wäre!

Texte, Melodien und Arrangements (z.B. aus dem Gotteslob oder dem Evangelischen Gesangbuch) sind ebenso wie deren grafische Aufbereitung urheberrechtlich geschützt. § 46 des Urheberrechtgesetzes (UrHG) erlaubt es zwar grundsätzlich, Sammlungen (Hefte) für den gottesdienstlichen Gebrauch zu erstellen. Doch wer dies tut, muss den Urheber*innen eine entsprechende Vergütung bezahlen.

Für die Erhebung dieser Gebühren ist die VG Musikedition zuständig. Die beiden großen deutschen Kirchen haben Pauschalverträge mit der VG Musikedition abgeschlossen. Diese Verträge decken allerdings derzeit nur ab:

  • Blätter mit einzelnen Liedern
  • Hefte mit höchstens acht Seiten für einmalige Veranstaltungen.

Wer dagegen umfängliche und/oder für den wiederholten Gebrauch bestimmte Flyer oder Broschüren erstellen und nutzen will (z. B. für ein wöchentliches oder monatliches Abendlob), muss eine Vergütung entrichten.

In Österreich hat die Bischofskonferenz einen ähnlichen Vertrag mit der Literar-Mechana abgeschlossen (s. hier: gotteslob.at). Informationen über die Situation in der Schweiz finden sich im Merkblatt Urheberrecht (PDF) von SEK und RKZ sowie auf musica-sacra.net.

Unser Verein sucht das Gespräch mit den maßgeblichen deutschen Musik- und Kirchenverlagen, um die Lizenzierung so einfach und so kostengünstig wie möglich zu gestalten. Zugleich veröffentlichen wir das von uns selbst erstellte Material unter CreativeCommons-(CC)-Lizenzen, die unter festgelegten Bedingungen eine kostenlose Nutzung gestatten. Nähere Angaben dazu finden Sie in den Informationen zum betreffenden Download.

Übrigens sind auch Bibelübersetzungen rechtlich geschützt. Informationen zu den Abdruckrechten für die gängigen Übersetzungen liefern v.a. die Deutsche Bibelgesellschaft (Lutherbibel), die Ständige Kommission für die liturgischen Bücher (Einheitsübersetzung) und der Theologische Verlag Zürich (Zürcher Bibel).

Foto: Fr Lawrence Lew, O.P. | Flickr (CC BY-NC-ND 2.0)

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