Verein

Gründung

Am 4. Oktober 2014 hat sich unsere Initiative die Rechtsform eines Vereins gegeben. Der „Ökumenisches Stundengebet e. V.“ ist in das Vereinsregister eingetragen und als gemeinnützig anerkannt. Wir möchten durch diese neue Struktur die wachsenden Aufgaben, vor denen wir in den letzten Jahren standen, besser erfüllen und unser Anliegen mit größerer Strahlkraft verbreiten.

Zielsetzung

Zwecke des Vereins sind die Förderung des Stundengebets und die Stärkung einer konfessionsübergreifenden liturgischen Spiritualität.

§  2 (1) der Satzung des Ökumenisches Stundengebet e. V.

Der Ökumenisches Stundengebet e. V. fördert das Stundengebet als Grundgestalt christlichen Betens in Gemeinschaft und verfolgt das Anliegen, eine konfessionsübergreifende liturgische Spiritualität zu stärken.

Dazu stellt der Verein unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung. Er begleitet, unterstützt und vernetzt Gruppen, die das Stundengebet miteinander pflegen. Er führt Schulungen durch, veranstaltet Tagungen und fundiert die Kenntnis des Stundengebets durch wissenschaftliche Arbeit. Mit Gottesdienstzyklen und Workshops sowie durch verschiedene Formen der Öffentlichkeitsarbeit bringt er das Stundengebet z. B. auf Katholikentagen und Kirchentagen ein. Einen besonderen Stellenwert haben für den Verein Gottesdienstmaterialien zum Stundengebet, die mit den Kooperationspartnern vor Ort erarbeitet und dem Netzwerk zur Verfügung gestellt werden.

Der Verein weiß sich der Ökumenischen Bewegung verpflichtet.

Die vollständige Satzung finden Sie hier.

Vorstand

Die Mitgliederversammlung wählte am 22. Oktober 2022 folgende Personen in den Vorstand:

  • Iris Maria Blecker-Guczki | Deutsches Liturgisches Institut, Trier
  • Pfr. Dr. Wolfgang Gerhardt | Evang. Pfarramt Berkatal-Meißner 1
  • Brigitte Schwarz | Pastoralreferentin a.D., Augsburg
  • Dr. Johannes Bernhard Uphus | MAGNIFICAT. Das Stundenbuch, Hennef
  • Pfr. Dr. Joachim Vette | Ökum. Bildungszentrum sanctclara, Mannheim

Laut § 7 (4) der Satzung sind der Sprecher, die stellvertretende Sprecherin und der Kassenwart alleinvertretungsberechtigt.

Mitgliedschaft

Sie möchten dem Ökumenisches Stundengebet e. V. beitreten? Dann laden Sie sich das Formular herunter, das auf Sie zutrifft, füllen Sie es aus und schicken Sie es an die angegebene Adresse.

Die Mitgliedsbeiträge sind in der Beitragsordnung festgelegt.

Sie erleichtern dem Vorstand die Arbeit, wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Bitte fügen Sie das ausgefüllte Formular dem Mitgliedsantrag bei oder schicken Sie es an die darin angegebene Adresse.

Spenden

Der Ökumenisches Stundengebet e. V. dient dem gemeinnützigen Zweck „Förderung der Religion“ (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. (n) 2 AO). Spenden und Mitgliedsbeiträge können daher lt. Freistellungsbescheid des Finanzamts Lohr am Main, StNr. 231/110/10463, vom 10.08.2018 steuerlich geltend gemacht werden.

KD-Bank eG
IBAN DE19 3506 0190 1800 1790 13
BIC GENO DE D1 DKD

Anschrift

Ökumenisches Stundengebet e. V.
c/o Dr. Joachim Vette
Ökumenisches Bildungszentrum sanctclara
B5,19
68158 Mannheim
info@oekumenisches-stundengebet.de